Herzlich willkommen bei der NT Sportwagenvermietung, Ihrer Anlaufstelle für Luxus- und Sportwagen!

Wir freuen uns, dass Sie unsere Kontaktseite besuchen. Wenn Sie exklusive Luxus- und Sportwagen zur Miete suchen, sind Sie bei uns genau richtig. Unsere hochklassigen Fahrzeuge und unser herausragender Service stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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Haben Sie Fragen zu unseren Angeboten oder möchten Sie ein Luxusfahrzeug reservieren? Nutzen Sie die untenstehenden Kontaktmöglichkeiten, um mit uns in Verbindung zu treten. Unser Team steht bereit, Ihre Anfragen schnell und kompetent zu beantworten.

So erreichen Sie uns:
E-Mail: Schreiben Sie uns an info@nt-sportwagenvermietung.de. Wir bemühen uns, innerhalb von 24 Stunden zu antworten.
Kontaktformular: Verwenden Sie unser Online-Formular für eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme.

Erleben Sie Luxusfahrzeuge mit NT Sportwagenvermietung

Kontaktieren Sie uns für die Anmietung von exklusiven Luxus- und Sportwagen zu attraktiven Konditionen. Bei NT Sportwagenvermietung stehen Ihre Wünsche im Mittelpunkt. Egal, ob für einen besonderen Anlass, eine Geschäftsreise oder einfach nur zum Vergnügen – wir bieten Ihnen eine erstklassige Auswahl an Fahrzeugen.

Unser erfahrenes Team ist bereit, all Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen bei der Auswahl des idealen Fahrzeugs zu helfen. Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns darauf, Ihnen ein unvergleichliches Fahrerlebnis zu bieten und Ihre Wünsche zu erfüllen!

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

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Ihr Mietfahrzeug steht Ihnen pünktlich zum gebuchten Zeitpunkt an unserer Station zur Abholung bereit. Alternativ liefern wir es Ihnen auf Wunsch gegen eine zusätzliche Gebühr an Ihre Adresse oder einen anderen Ort Ihrer Wahl. Bitte beachten Sie, dass bei der Abholung sowohl der Führerschein als auch der Personalausweis aller Fahrer im Original vorgelegt werden müssen. Ohne diese Dokumente kann das Fahrzeug leider nicht übergeben werden.

Am Ende der Mietzeit bringen Sie den Wagen einfach zu unserer Station zurück. Auf Wunsch holen wir das Fahrzeug gegen einen Aufpreis auch ab. Gemeinsam überprüfen wir bei Abholung und Rückgabe den Zustand des Fahrzeugs. Dabei werden Kilometerstand, Tankfüllung und eventuelle Schäden in einem Protokoll festgehalten.

Unsere Fahrzeuge sind neutral gehalten und tragen keine Aufkleber oder sonstige Hinweise auf eine Vermietung. Dank des regionalen Kennzeichens ist nicht erkennbar, dass es sich um einen Mietwagen handelt.

Ja, unsere Autos sind als Mietfahrzeuge versichert und unterliegen einer jährlichen Hauptuntersuchung. Wir können jederzeit eine Zulassungsbescheinigung vorlegen, die belegt, dass das Fahrzeug offiziell als „Selbstfahrervermietfahrzeug“ eingetragen ist.

Die Kaution kann in bar, per PayPal, vorab per Überweisung oder durch Hinterlegung eines eigenen Fahrzeugs erfolgen. Bitte beachten Sie, dass das hinterlegte Fahrzeug im Eigentum des Mieters stehen muss und weder gemietet, geleast noch finanziert sein darf. Zudem muss der Wert des Fahrzeugs die Kautionssumme übersteigen.

Das Fahrzeug wird Ihnen mit vollem Tank übergeben und sollte im gleichen Zustand zurückgebracht werden. Auf Wunsch übernehmen wir das Tanken für Sie, wofür wir eine Pauschale von 50,00 EUR zuzüglich der Kraftstoffkosten berechnen.

Es wird Premiumkraftstoff mit mindestens 100 Oktan (z. B. Shell V-Power, Aral Ultimate) benötigt. Der Tankbeleg ist bei der Rückgabe vorzulegen.

Die Kaution wird unmittelbar nach der Rückgabe des Fahrzeugs zurückerstattet, sofern der Zustand des Fahrzeugs dem bei der Abholung entspricht. Sowohl bei der Übergabe als auch bei der Rückgabe wird ein Protokoll erstellt, das den Zustand des Fahrzeugs dokumentiert. Die Erstattung erfolgt auf das von Ihnen gewählte Zahlungsmittel.

Im Falle eines Schadens kann die Kaution je nach Schadenshöhe teilweise oder vollständig einbehalten werden. Die genaue Abrechnung erfolgt nach Begutachtung durch einen Sachverständigen oder das Autohaus.

Falls Sie einen Unfall verursachen, tragen Sie nur die Kosten der vereinbarten Selbstbeteiligung, vorausgesetzt, der Schaden übersteigt diesen Betrag. Kleinere Schäden, wie etwa eine beschädigte Felge, werden mit dem entsprechenden Reparaturbetrag verrechnet. Bei größeren Schäden, wie z. B. einem Unfall mit einem Schaden von 60.000 Euro, zahlen Sie lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung.

Das Mindestalter für die Anmietung beträgt, sofern nicht anders angegeben, 18 Jahre.

Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern genutzt werden. Bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte erlischt der Versicherungsschutz.